Rechtsprechung
BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 58/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit - Weitergabe von Informationen aus Mandantengesprächen unter Verstoß gegen die anwaltliche Schweigepflicht - Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der ...
- BRAK-Mitteilungen
Widerruf der Zulassung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 22/94
Stasi - Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 58/96
Diese Abwägung hat insbesondere auch auf das Grundrecht aus Art. 12 GG Bedacht zu nehmen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94, BRAK-Mitt. 1995, 31 ff.).Wenn er weiterhin als Rechtsanwalt tätig wäre, würde das in der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis stoßen und den Eindruck hervorrufen, daß ihr berechtigtes Interesse an Rechtsberatung durch zuverlässige Rechtsanwälte nicht ernst genommen werde (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 a.a.O. m.N.).
- BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
Rücknahme der Anwaltszulassung eines ehemaligen Führungsoffiziers des MfS
Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 58/96
Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 15/94 m.N., BRAK-Mitt. 1995, 258 ff., und vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 37/95). - BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 37/95
Voraussetzungen für den Widerruf der Anwaltszulassung nach § 1 RNPG
Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 58/96
Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 15/94 m.N., BRAK-Mitt. 1995, 258 ff., und vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 37/95).
- BGH, 30.09.1997 - AnwZ (B) 11/97
Verkündung eines noch nicht vollständig abgefaßten Beschlusses des …
Gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit hat ein Rechtsanwalt verstoßen, der ihm von seinen Mandanten anvertraute Informationen unter Bruch des ihm entgegengebrachten Vertrauens an das MfS weitergegeben hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 14/94 - m.w.N., vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 37/95 - und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 58/96 m.w.N.).Diese Abwägung hat insbesondere auch auf das Grundrecht aus Art. 12 GG Bedacht zu nehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 -, BRAK-Mitt. 1995, 31 ff und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 58/96).
- BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 76/97
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen der Mitarbeit beim …
1995, 31 ff; v. 3. März 1997 - AnwZ (B) 58/96).Solche unwahren Angaben sind für die Beurteilung, ob der Anwalt als unwürdig zur Ausübung seines Berufes anzusehen ist, erheblich (Senatsbeschl. v. 3. März 1997 - AnwZ (B) 58/96;… vgl. auch Feuerich/Braun, BRAO 3. Aufl. § 7 Rdnr. 48 m.w.N.).
Dürfte er weiterhin als Rechtsanwalt tätig sein, würde das in der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis stoßen und den Eindruck hervorrufen, daß ihr berechtigtes Interesse an Rechtsberatung durch zuverlässige Rechtsanwälte nicht ernst genommen werde (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 1997 - AnwZ (B) 58/96; v. 30. September 1997 - AnwZ (B) 11/97).